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   FG Brandenburg, 12.07.2005 - 3 K 1669/02   

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https://dejure.org/2005,17441
FG Brandenburg, 12.07.2005 - 3 K 1669/02 (https://dejure.org/2005,17441)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 12.07.2005 - 3 K 1669/02 (https://dejure.org/2005,17441)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - 3 K 1669/02 (https://dejure.org/2005,17441)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Umbuchungsmitteilung des Finanzamtes in eine Aufrechnungserklärung; Ansprüche des Finanzamtes auf Rückerstattung zu viel gezahlter Investitionszulagen; Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer konkludent erklärten Aufrechnung; Bestehen der Hauptforderung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durch Vollstreckungsmaßnahme des FA im letzten Monat vor der Insolvenzeröffnung erreichte Steuerzahlung als insolvenzrechtlich anfechtbare Rechtshandlung; Aufrechnung durch maschinell erstellte Umbuchungsmitteilung des FA

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Durch Vollstreckungsmaßnahme des FA im letzten Monat vor der Insolvenzeröffnung erreichte Steuerzahlung als insolvenzrechtlich anfechtbare Rechtshandlung - Aufrechnung durch maschinell erstellte Umbuchungsmitteilung des FA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1480
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.04.2002 - IX ZR 211/01

    Anfechtbarkeit einer Leistungauf eine fällige Forderung zur Vermeidung einer

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.07.2005 - 3 K 1669/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine während der "kritischen" Zeit im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherung oder Befriedigung als inkongruent anzusehen (BGH, Urteil vom 11.04.2002 - IX ZR 211/01 - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis [ZIP] 2002, 1159, m.w.N.).

    Da § 131 InsO die Rechtsstellung der Masse stärkt, ist eine Befriedigung oder Sicherung auch dann inkongruent, wenn diese unter dem Druck einer unmittelbar drohenden Zwangsvollstreckung gewährt wurde, der Gläubiger also zum Ausdruck gebracht hatte, er werde alsbald die Mittel der Vollstreckung einsetzen, wenn der Schuldner die Forderung nicht erfülle (BGH, Urteil vom 11.04.2002 - IX ZR 211/01 - a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 25.04.1989 - VII R 36/87

    Die Finanzbehörde kann gegenüber dem Neugläubiger (Zessionar) mit einem

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.07.2005 - 3 K 1669/02
    Der Umstand, dass die Bekanntmachung der Zustimmung und damit die Entstehung der Hauptforderung mit der Aufrechnungserklärung zusammenfällt, steht dem nicht entgegen (vgl. zur Fälligkeit der Gegenforderung BFH, Urteil vom 25.04.1989 - VII R 36/87 -, BStBl II 1990, 352 "vor oder mit der Aufrechnung"; Loose, in Tipke/Kruse, AO, § 226 Rdn 36).
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 147/03

    Voraussetzungen der Aufrechnung in der Insolvenz

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.07.2005 - 3 K 1669/02
    Die Aufrechnung des Beklagten verstößt auch nicht gegen § 96 Nr. 1 InsO, weil der zur Masse gehörende Lohnsteuer-Erstattungsanspruch der Klägerin insolvenzrechtlich bereits im Zeitpunkt der Zahlung der Lohnsteuer am 16.03.2001 (Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde, § 224 Abs. 2 Nr. 2 AO, § 140 Abs. 1 InsO) begründet gewesen ist (Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 5. Auflage, S. 74 m.w.N.; vgl. auch BFH, Urteil vom 20.07.2004 - VII R 28/03 -, Der Betrieb [DB] 2004, 2250 - Leitsatz - Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 29.06.2004 - IX ZR 147/03 -, Deutsches Steuerrecht [DStR] 2004, 1839).
  • BFH, 06.02.1990 - VII R 86/88

    Zur Abtretung/Verpfändung von Erstattungsansprüchen wegen Überzahlung von

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.07.2005 - 3 K 1669/02
    Eine - auch maschinell erstellte - Umbuchungsmitteilung genügt dieser Anforderung, wenn sie die klare Aussage enthält, dass hierdurch Haupt- und Gegenforderung getilgt werden sollen (vgl. Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 06.02.1990 - VII R 86/88 -, Bundessteuerblatt II [BStBl II] 1990, 523; Rozek, in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 226 AO Rdn. 103 m.w.N.).
  • BFH, 20.07.2004 - VII R 28/03

    Aufrechnung im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.07.2005 - 3 K 1669/02
    Die Aufrechnung des Beklagten verstößt auch nicht gegen § 96 Nr. 1 InsO, weil der zur Masse gehörende Lohnsteuer-Erstattungsanspruch der Klägerin insolvenzrechtlich bereits im Zeitpunkt der Zahlung der Lohnsteuer am 16.03.2001 (Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde, § 224 Abs. 2 Nr. 2 AO, § 140 Abs. 1 InsO) begründet gewesen ist (Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 5. Auflage, S. 74 m.w.N.; vgl. auch BFH, Urteil vom 20.07.2004 - VII R 28/03 -, Der Betrieb [DB] 2004, 2250 - Leitsatz - Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 29.06.2004 - IX ZR 147/03 -, Deutsches Steuerrecht [DStR] 2004, 1839).
  • BFH, 15.11.1999 - VII B 155/99

    Anrechnung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.07.2005 - 3 K 1669/02
    Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber, obgleich der Arbeitnehmer nach § 38 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) dieselbe schuldet, nicht etwa gemäß § 48 Abs. 1 AO als Drittem für Rechnung des Arbeitnehmers an das Finanzamt geleistet, sondern zur Erfüllung der den Arbeitgeber selbst treffenden Steuerentrichtungspflicht auf eigene Rechnung (BFH, Beschluss vom 15.11.1999 - VII B 155/99 -, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2000, 547).
  • BFH, 26.04.1994 - VII R 109/93

    Verfahrensrecht; Pfändung eines Gewerbesteuererstattungsanspruchs

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.07.2005 - 3 K 1669/02
    Nach der vom Bundesfinanzhof vertretenen materiellen Rechtsgrundtheorie entsteht ein Erstattungsanspruch bereits dann, wenn etwas gezahlt ist, was nach dem materiellen Recht nicht geschuldet ist, und zwar unabhängig davon, ob bereits eine dem Erstattungsanspruch entsprechende Steuerfestsetzung (Änderung oder Berichtigung) vorliegt oder nicht (vgl. BFH, Urteil vom 26.04.1994 - VII R 109/93 -, BFH/NV 1994, 839; BFH, Urteil vom 30.03.1993 - VII R 108/92 -, BFH/NV 1993, 583; s.a. Brockmeyer, in Klein, AO, 8. Aufl. 2003, § 37 Rdn. 4 ff.).
  • BFH, 30.03.1993 - VII R 108/92

    Verrechnung der Umsatzsteuer bei der Besteuerung einer GmbH

    Auszug aus FG Brandenburg, 12.07.2005 - 3 K 1669/02
    Nach der vom Bundesfinanzhof vertretenen materiellen Rechtsgrundtheorie entsteht ein Erstattungsanspruch bereits dann, wenn etwas gezahlt ist, was nach dem materiellen Recht nicht geschuldet ist, und zwar unabhängig davon, ob bereits eine dem Erstattungsanspruch entsprechende Steuerfestsetzung (Änderung oder Berichtigung) vorliegt oder nicht (vgl. BFH, Urteil vom 26.04.1994 - VII R 109/93 -, BFH/NV 1994, 839; BFH, Urteil vom 30.03.1993 - VII R 108/92 -, BFH/NV 1993, 583; s.a. Brockmeyer, in Klein, AO, 8. Aufl. 2003, § 37 Rdn. 4 ff.).
  • BFH, 10.05.2007 - VII R 18/05

    Aufrechnung mit einer von einem anderen FA verwalteten Haftungsforderung im

    Das insolvenzrechtliche Entstehen eines Steuererstattungsanspruches ist nämlich erstens unabhängig von seiner Festsetzung in einem Erstattungsbescheid (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Mai 1979 VIII R 58/77, BFHE 128, 146, BStBl II 1979, 639; vom 6. Februar 1990 VII R 86/88, BFHE 160, 108, BStBl II 1990, 523, 524; vom 29. Januar 1991 VII R 45/90, BFH/NV 1991, 791, und vom 13. Januar 2000 VII R 91/98, BFHE 191, 5, BStBl II 2000, 246) und zweitens nicht nur vor einer solchen Festsetzung, sondern selbst dann "erfüllbar", wenn dem steuerrechtlichen Entstehen eines solchen Anspruches noch (materiell rechtswidrige) Steuerfestsetzungen als Rechtsgrund der zu erstattenden Leistung entgegenstehen (vgl. Senatsurteil vom 26. April 1994 VII R 109/93, BFH/NV 1994, 839; FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 12. Juli 2005 3 K 1669/02, EFG 2006, 1480).
  • LG Neuruppin, 13.05.2011 - 3 O 288/09

    Erstattungsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem Geschäftsführer und

    Der Kläger kann sich darauf berufen, dass die frühere Rechtsprechung (OLG Köln ZInso 2006, 1329; OLG Nürnberg ZIP 2009, 1435, vergl. auch FG Brandenburg, Urteil vom 12.07.2005, 3 K 1669/02 Randnummer 31ff.) in Fällen der umsatzsteuerlichen Organschaft als Anfechtungsgegner nicht den Organträger, sondern die Finanzbehörde angesehen hat.
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2007 - 12 K 1127/05

    Aufrechnung von Umsatzsteuerforderung aufgrund Rechnungsausweises gegen

    Nach der herrschenden Ansicht, der der erkennende Senat sich anschließt, sind in den Umbuchungsmitteilungen der Finanzverwaltung wirksame Aufrechnungserklärungen zu sehen (so u.a. Finanzgericht Brandenburg, Urteil vom 12. Juli 2005, 3 K 1669/02, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG-2006, 1480; Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 26. Juli 2005, VII R 72/04, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2006, 350; Rüsken in Klein, Kommentar zur AO, 9. Aufl. 2006, § 226 Rz. 62 a).
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